Jede Firma kann zwei Anträge stellen, einen je Förderbereich:
– Digitalisierung/Prozessoptimierung
z. B. Branchensoftware, CAD/Warenwirtschafts-/ Dokumentenmanagementprogramme, dig. Zeiterfassung
– Verbesserung der IT-Sicherheit
z. B. Firewall, Virenschutz, Server, Backup/Datensicherung (Hardware, Software, Support bis zu 18 Monaten förderfähig, Dienstleistung)
Der Antrag muss durch den Kunden selbst mit unserem detaillierten IT-Angebot eingereicht werden.
Nach Antragsabgabe kann man das Projekt beginnen. Nach Projektabschluss wird der Verwendungsnachweis mit unserer Rechnung eingereicht, um somit die Auszahlung des Förderbetrags zu erhalten.
Beim Digitalbonus Standard beträgt die maximale Fördersumme 10.000 €.
Ermittelt wird der Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Nettoausgaben.
(Fördersatz bis zu 50% für kleine Unternehmen bis 50 MA, 30% für mittlere Unternehmen, Umsatz max. 10 Mio. €)
Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
Neu ist das Förderprogramm „Digital Jetzt“ -Digitalisierung des Mittelstands. (alle Branchen von 3-499 Beschäftigten)
Es gibt maximal 50.000 € Fördersumme. Der Zuschuss ist ohne Rückzahlung und mit einer Umsetzung innerhalb 12 Monaten möglich.
Das Modul „Investitionen“ beinhaltet digitale Technologien, also die Anschaffung neuer Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen verbessern.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Digitalisierungs- und Finanzierungsplan, sowie unserem IT-Angebot mit vorheriger Beratung, durch den Kunden selbst im Förderportal.
Die verfügbaren Kontingente werden zum 15. des Monats durch ein softwaregestütztes Losverfahren vergeben.
Das Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Bei dem Förderprogramm go-digital sind wir als autorisiertes Beratungsunternehmen für den Bereich „MODUL 1 IT-Sicherheit“ zugelassen.
Es richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen WIrtschaft und an das Handwerk mit bis zu 100 Mitarbeitern und maximal 20 Mio. Euro Jahresumsatz.
Gefördert werden die Beratungsdienstleistungen von uns als autorisierter IT-Dienstleister mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 € (Voraussetzung 1 Beratertag mit min. 8 Stunden).
Zuwendungsfähig ist dabei unsere individuelle Beratung bis zur Umsetzung/Einrichtung von z.B. Homeoffice Lösungen als Dienstleistung (keine Hard-und Software!)
Die beiden anderen Module „Digitale Martkerschließung“ und „Digitale Geschäftsprozesse“ deckt unser regionaler Partner Consultor Unternehmensberatung GmbH ab.
Die go-digital-Richtlinie läuft planmäßig zum 31. Dezember 2021 aus.
Krankenhauszukunftsgesetz
Die TakeData-Systems erfüllt die Voraussetzungen nach der neuen
„KRANKENHAUSSTRUKTURFONDS-VERORDNUNG“.
Wir als IT-Dienstleister haben für die Planung und Durchführung von DIGITALISIERUNGSPROJEKTEN bei KRANKENHÄUSERN eine wichtige Rolle:
Damit ein Projekt durch das Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden kann (welches den Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10 siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 zuzuordnen ist), müssen alle leitenden IT-Projektbeteiligten das nötige Wissen zu den Richtlinien und Voraussetzungen der Förderung vorweisen.
Durch das Krankenhauszukunftsgesetz wird die Modernisierung der Krankenhäuser bereits gefördert, durch die Corona-Pandemie wurde der Förderungsfond weiter aufgestockt.
Unser Geschäftsführer Herr Günther Müller hat die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert, um die Berechtigung vom „BUNDESAMT FÜR SOZIALE SICHERUNG“ zu erhalten.
Somit können wir nach entsprechender Planung und Realisierung auch dem Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigen, dass die technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung Ihrer neuen Systeme gegeben sind.
*Mögliche Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.